Vollmachten und Patientenverfügung

Wer ist Ihre Vertretung im Notfall?

Was passiert, wenn Sie keine Vollmachten und
Patientenverfügung ausgestellt haben?

Wollen Sie auch im Krankheitsfall selbst bestimmt bleiben?

Warum Vollmachten und Patientenverfügung?

Durch einen Unfall, Krankheit oder auch das Alter kann es passieren, dass Sie selber Ihre Dinge nicht mehr regeln können. Zum Beispiel für eine notwendige Operation unterschreiben, den Mietvertrag kündigen oder Bankgeschäfte erledigen.

Dann brauchen Sie einen rechtlichen Vertreter.
Das können Sie mithilfe von Vollmachten oder Patientenverfügung festlegen.
Dafür brauchen Sie eine oder mehrere Personen denen Sie zum einen vertrauen, aber es auch zutrauen Ihre Wünsche durchzusetzen.

Viele Eheleute denken, „dann kann das ja mein Ehepartner machen“.
Es gibt in Deutschland kein Ehegattenvertretungsrecht sowie auch kein Kindervertretungsrecht. Das heißt ab 18 Jahre brauchen Personen eine Vorsorgevollmacht, um nicht zu riskieren, dass ein gesetzlicher Betreuer vom Amtsgericht eingesetzt wird. (Ausnahme: Durch eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts gilt seit 1.1.2023 das sog. Ehegattennotvertretungsrecht: Wenn Verheiratete bewusstlos oder krank sind und deshalb nicht selbst über ihre Gesundheitssorge entscheiden können, kann deren Ehepartner sie für bis zu 6 Monate bei diesen Entscheidungen vertreten.) Gerne informieren wie Sie über Ihre Möglichkeiten.

Bitte beachten Sie, dass unsere Beratung keiner Rechtsberatung gleichkommt.
Für Ihre Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Eine ausführliche und individuelle Rechtsberatung erhalten Sie beim Rechtsanwalt und Notar.

Nur wer gut informiert ist, kann gute Entscheidungen treffen!

Wir sind unabhängig, zuverlässig und kompetent.

Sie bestimmen das Tempo und bekommen einen festen Ansprechpartner zur Seite, der sich jederzeit um Sie kümmert, wenn Sie es wünschen.
Selbstverständlich werden Ihre Anliegen vertraulich behandelt.

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